Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Richter exklusiv GmbH & Co. KG 53347 Alfter”
Allgemein
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen
Richter exklusiv GmbH & Co. KG 53347 Alfter, und ihren Kunden. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abweichungen
bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
Bestellabwicklung
Richter exklusiv GmbH & Co. KG liefert ausschließlich an Unternehmen zum Zwecke des gewerblichen Vertriebs. Eine Lieferung
an Endkunden zum Zwecke des Eigenbedarfs findet nicht statt. Bei den Angaben auf unserer Internetseite und in unserem
Produktkatalog handelt es sich lediglich um Aufforderungen um ein Angebot abzugeben („Invitatio ad offerendum“).
Sie stellen noch kein verbindliches Angebot von der Richter exklusiv GmbH & Co. KG dar. Sobald eine Bestellung des Kunden bei
der Richter exklusiv GmbH & Co. KG eingeht, wird diese das Angebot schriftlich annehmen. Erst bei Erhalt dieser schriftlichen
Bestellannahme ist ein wirksamer Vertragsschluss entstanden.
Preis- und Lieferbedingungen
Die Preisangaben in den Katalogen und sonstigen Werbemittel von Richter exklusiv GmbH & Co.
KG sind unverbindlich, es gelten stets die Preisangaben der neuesten Preisliste. Angebote sind
freibleibend. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Die Lieferfrist
beginnt mit Eingang des Auftrags vom Kunden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Auslieferlager Alfter
verlassen hat. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfrist zulässig, soweit
sich Nachteile für den Gebrauch hieraus nicht ergeben. Ab einer Temperatur von 20 Grad behalten
wir uns vor, Pralinen und Schokolade nur mit speziellen Kühlfahrzeugen zu versenden. Auf Anfrage
erteilen wir Auskunft über die Kosten. Alternativ kann eine Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen ohne Mehrkosten, sobald eine Lieferung temperaturbedingt möglich ist. Die Lieferungen
rfolgen durch einen von der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG ausgesuchten Spediteur.
(Bitte beachten Sie den Hinweis auf Seite 5 in unserem Katalog). Die Wahl der Versandart erfolgt
nach bestem Ermessen der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG.
Die Waren werden in handwerklicher Produktion hergestellt, so dass geringe Abweichungen in
Form und Farbe vorgegeben sind. Darüber hinaus behalten wir uns Geschmacks-, Form-, Dekor-
und Farbveränderungen vor, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die
Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
Bei Versand beträgt die Mindesthaltbarkeit der Waren 90 Tage. Ausgenommen sind die Artikel V-01
bis V-07 (Sahnepralinen) und Firenzini-Produkte (60 Tage MHD).
Unterbrechung der Lieferung
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (auch bei Dritten), behördlichen Maßnahmen sowie
unverschuldeten Betriebsstörungen wird die Lieferfrist bzw. Annahmefrist ohne weiteres um die
Dauer der Behinderung verlängert. Als höhere Gewalt gelten alle außerhalb des Machtbereichs der
Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG liegenden Tatsachen. Die Verlängerung tritt nicht ein,
wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben
wird, sobald abzusehen ist, dass die Fristen nicht eingehalten werden können.
Beide Seiten können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Behinderung länger als vier Wochen
gedauert hat bzw. abzusehen ist, dass sie länger als vier Wochen dauern wird.
Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
Rücknahme
Tritt der Kunde vor Auslieferung der Ware vom Auftrag zurück, können wir, unbeschadet der
Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für
die durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn geltend
machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Die Gefahr geht
ferner unabhängig von der Annahme über, wenn der Käufer mit der Annahme in Gläubigerverzug
gerät, etwa erklärt, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen.
Wenn wir nicht zur Rücknahme verpflichtet sind, nehmen wir gelieferte Waren nur zurück, wenn
dies vorher schriftlich vereinbart wurde, die Ware sich in einem einwandfreien Zustand befindet,
das Mindesthaltbarkeitsdatum noch 3 Monate (12 Wochen) beträgt und die Rücklieferung frachtfrei
erfolgt.
Gewährleistung
Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbare Mängel die bei
unverzüglicher zumutbarer Prüfung / Untersuchung feststellbar sind, müssen unverzüglich,
spätestens binnen zwei Arbeitstagen (Arbeitstage im Sinne dieser Bedingungen sind die Tage von
Montag bis Freitag mit Ausnahme der in NRW geltenden gesetzlichen Feiertage) nach Empfang der
Ware, bei uns schriftlich eingehen. Zur Fristwahrung genügt die Übermittlung vorab per Telefax
oder E-Mail. Mängel die auch bei unverzüglicher und zumutbarer Prüfung/ Untersuchung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens binnen zwei Arbeitstagen
nach Feststellung, schriftlich zu rügen. Auch hier genügt zur Fristwahrung die Übermittlung vorab
per Telefax oder E-Mail. Eine Rechnungskopie ist stets mit einzusenden.
Bei Vorliegen eines Mangels, wozu auch das Fehlen garantierter Beschaffenheiten gehört, die
nachweisbar zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden bzw. angelegt waren, leisten wir nach
unserer Wahl Gewähr oder Ersatz desselben. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen
zurückzusenden. Nicht mit uns vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen.
Mängel oder Beschädigungen, die nach Auslieferung erst entstehen, etwa wegen schuldhafter oder
unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung unterliegen den Beschränkungen nach
dem nachfolgend unter Haftung bestimmten Grundsätzen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur
Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten oder juristischen Person/en des öffentlichen Rechts, gilt
darüber hinaus Folgendes:
Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen. Er tritt der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des zwischen ihm und seinen Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschl. Ust.)
ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die
Liefergegenstände mit oder ohne nachträgliche Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung
dieser Forderung ist der Kunde trotz deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Richter
exklusiv GmbH & Co. KG die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch
verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet.
Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen
Unterlagen aushändigt und deren Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Gegen Verfügung durch Dritte, hat der Kunde unverzüglich die Firma Richter exklusiv GmbH &
Co. KG zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur
Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum
unseres Unternehmens hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten
insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese noch nicht
beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen.
Haftung aus Vertrag und Delikt
Die Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG haftet für Personenschäden nur, wenn die Firma
Richter exklusiv GmbH & Co. KG, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen
den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben.
Für sonstige Schäden haftet die Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG, wenn der Schaden von
der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
Die Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG haftet darüber hinaus bei nur fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden. Die Haftung ist je Einzelfall auf höchstens 1000 Euro beschränkt. Vorstehende
Regelungen gelten für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend.
Die vorstehenden Regelungen gelten sowohl für vertragliche wie außergewöhnliche Ansprüche (z.
B. aus unerlaubter Handlung). Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz,
bleiben von den vorstehenden Regelungen jedoch unberührt.
Erfüllung und Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann, eine juristische Person oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist, der Gerichtsstand
Bonn. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Erfüllungsstand ist Bonn.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts
und der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Güter, auch wenn sich der Firmen- oder
Wohnsitz des Kunden im Ausland befindet.
Datenverarbeitung
Richter exklusiv GmbH & Co. KG wird bei der Erfüllung dieses Vertrages alle einschlägigen den
Datenschutz betreffenden Vorschriften, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung beach-
ten und zur Erfüllung dieses Vertrages nur Arbeitnehmer einsetzen, die zur Einhaltung der daten-
schutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet worden sind.
Sonstiges
Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Firma Richter exklusiv GmbH
& Co. KG geschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung
der Geschäftsführung der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt.
Mündliche oder Fernmündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Eine Änderung dieses
Vertrags und der Bedingungen ist nur schriftlich möglich. Auch die Änderung dieser
Schriftformabrede bedarf der Schriftform.
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