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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma „Richter exklusiv GmbH & Co. KG 53347 Alfter”

Allgemein
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Richter exklusiv GmbH & Co. KG 53347 Alfter, und ihren Kunden. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.

Bestellabwicklung
Richter exklusiv GmbH & Co. KG liefert ausschließlich an Unternehmen zum Zwecke des gewerblichen Vertriebs. Eine Lieferung an Endkunden zum Zwecke des Eigenbedarfs findet nicht statt. Bei den Angaben auf unserer Internetseite und in unserem Produktkatalog handelt es sich lediglich um Aufforderungen um ein Angebot abzugeben („Invitatio ad offerendum“). Sie stellen noch kein verbindliches Angebot von der Richter exklusiv GmbH & Co. KG dar. Sobald eine Bestellung des Kunden bei der Richter exklusiv GmbH & Co. KG eingeht, wird diese das Angebot schriftlich annehmen. Erst bei Erhalt dieser schriftlichen Bestellannahme ist ein wirksamer Vertragsschluss entstanden.

Preis- und Lieferbedingungen
Die Preisangaben in den Katalogen und sonstigen Werbemittel von Richter exklusiv GmbH & Co. KG sind unverbindlich, es gelten stets die Preisangaben der neuesten Preisliste. Angebote sind freibleibend. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang des Auftrags vom Kunden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Auslieferlager Alfter verlassen hat. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfrist zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch hieraus nicht ergeben. Ab einer Temperatur von 20 Grad behalten wir uns vor, Pralinen und Schokolade nur mit speziellen Kühlfahrzeugen zu versenden. Auf Anfrage erteilen wir Auskunft über die Kosten. Alternativ kann eine Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen ohne Mehrkosten, sobald eine Lieferung temperaturbedingt möglich ist. Die Lieferungen rfolgen durch einen von der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG ausgesuchten Spediteur.

(Bitte beachten Sie den Hinweis auf Seite 5 in unserem Katalog). Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG. Die Waren werden in handwerklicher Produktion hergestellt, so dass geringe Abweichungen in Form und Farbe vorgegeben sind. Darüber hinaus behalten wir uns Geschmacks-, Form-, Dekor- und Farbveränderungen vor, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Bei Versand beträgt die Mindesthaltbarkeit der Waren 90 Tage. Ausgenommen sind die Artikel V-01 bis V-07 (Sahnepralinen) und Firenzini-Produkte (60 Tage MHD).

Unterbrechung der Lieferung
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (auch bei Dritten), behördlichen Maßnahmen sowie unverschuldeten Betriebsstörungen wird die Lieferfrist bzw. Annahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert. Als höhere Gewalt gelten alle außerhalb des Machtbereichs der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG liegenden Tatsachen. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald abzusehen ist, dass die Fristen nicht eingehalten werden können. Beide Seiten können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Behinderung länger als vier Wochen gedauert hat bzw. abzusehen ist, dass sie länger als vier Wochen dauern wird. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.

Rücknahme
Tritt der Kunde vor Auslieferung der Ware vom Auftrag zurück, können wir, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Kunden über. Die Gefahr geht ferner unabhängig von der Annahme über, wenn der Käufer mit der Annahme in Gläubigerverzug gerät, etwa erklärt, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen. Wenn wir nicht zur Rücknahme verpflichtet sind, nehmen wir gelieferte Waren nur zurück, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde, die Ware sich in einem einwandfreien Zustand befindet, das Mindesthaltbarkeitsdatum noch 3 Monate (12 Wochen) beträgt und die Rücklieferung frachtfrei erfolgt.

Gewährleistung
Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbare Mängel die bei unverzüglicher zumutbarer Prüfung / Untersuchung feststellbar sind, müssen unverzüglich, spätestens binnen zwei Arbeitstagen (Arbeitstage im Sinne dieser Bedingungen sind die Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der in NRW geltenden gesetzlichen Feiertage) nach Empfang der Ware, bei uns schriftlich eingehen. Zur Fristwahrung genügt die Übermittlung vorab per Telefax oder E-Mail. Mängel die auch bei unverzüglicher und zumutbarer Prüfung/ Untersuchung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens binnen zwei Arbeitstagen nach Feststellung, schriftlich zu rügen. Auch hier genügt zur Fristwahrung die Übermittlung vorab per Telefax oder E-Mail. Eine Rechnungskopie ist stets mit einzusenden. Bei Vorliegen eines Mangels, wozu auch das Fehlen garantierter Beschaffenheiten gehört, die nachweisbar zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden bzw. angelegt waren, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr oder Ersatz desselben. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Verlangen zurückzusenden. Nicht mit uns vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen. Mängel oder Beschädigungen, die nach Auslieferung erst entstehen, etwa wegen schuldhafter oder unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung unterliegen den Beschränkungen nach dem nachfolgend unter Haftung bestimmten Grundsätzen.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten oder juristischen Person/en des öffentlichen Rechts, gilt darüber hinaus Folgendes: Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen ihm und seinen Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschl. Ust.) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände mit oder ohne nachträgliche Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde trotz deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und deren Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Gegen Verfügung durch Dritte, hat der Kunde unverzüglich die Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum unseres Unternehmens hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen.

Haftung aus Vertrag und Delikt
Die Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG haftet für Personenschäden nur, wenn die Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden schuldhaft herbeigeführt haben. Für sonstige Schäden haftet die Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG, wenn der Schaden von der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG haftet darüber hinaus bei nur fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist je Einzelfall auf höchstens 1000 Euro beschränkt. Vorstehende Regelungen gelten für die Verletzung garantierter Beschaffenheiten entsprechend. Die vorstehenden Regelungen gelten sowohl für vertragliche wie außergewöhnliche Ansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung). Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen jedoch unberührt.

Erfüllung und Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist, der Gerichtsstand Bonn. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Erfüllungsstand ist Bonn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Güter, auch wenn sich der Firmen- oder Wohnsitz des Kunden im Ausland befindet.

Datenverarbeitung
Richter exklusiv GmbH & Co. KG wird bei der Erfüllung dieses Vertrages alle einschlägigen den Datenschutz betreffenden Vorschriften, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung beach- ten und zur Erfüllung dieses Vertrages nur Arbeitnehmer einsetzen, die zur Einhaltung der daten- schutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet worden sind.

Sonstiges
Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG geschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung der Firma Richter exklusiv GmbH & Co. KG. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Mündliche oder Fernmündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Eine Änderung dieses Vertrags und der Bedingungen ist nur schriftlich möglich. Auch die Änderung dieser Schriftformabrede bedarf der Schriftform.